Rechtsprechung
BGH, 28.09.1993 - III ZB 30/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kammer für Baulandsachen - Landgericht - Zuständigkeit - Anwaltsprozeß - Voraussetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 222
Anwaltszwang im gerichtlichen Verfahren vor der Kammer für Baulandsachen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2898 (Ls.)
- NJW-RR 1994, 1021
- WM 1994, 443
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1986 - III ZB 38/86
Anwaltszwang im Beschwerdeverfahren über Baulandsachen
Auszug aus BGH, 28.09.1993 - III ZB 30/93
Aber auch wenn die Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt wird, muß die Beschwerdeschrift von einem beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein (die Ausnahmen der §§ 222 Abs. 4, 229 Abs. 3 BauGB können hier außer Betracht bleiben; vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1986 - III ZB 38/86 = VersR 1987, 680 f.).Die Beschwerde ist nämlich ein Antrag zur Hauptsache, auf den § 78 ZPO Anwendung findet (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1986 aaO).
- BGH, 16.03.1964 - III ZR 98/63
Kein Anwaltszwang bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung in Baulandsachen
Auszug aus BGH, 28.09.1993 - III ZB 30/93
Auf diese Weise kann es - wie hier - dazu kommen, daß auf einen zulässigen - weil noch nicht dem Anwaltszwang unterliegenden (Senatsurteil BGHZ 41, 183) - Antrag, der bei der Verwaltungsbehörde gestellt worden war, eine gerichtliche Sachentscheidung ergeht, obwohl der anwaltlich nicht vertretene Antragsteller im gerichtlichen Verfahren keine Anträge zur Hauptsache hatte stellen können.
- OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
Zur Ausnahme vom Anwaltszwang bei Verfahren vor dem Landgericht und dem …
Der Anwaltszwang des § 78 Abs. 1 ZPO ist für das Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht durch § 222 Abs. 3 S. 2 BauGB insofern eingeschränkt, als nur diejenigen Beteiligten eines Rechtsanwalts bedürfen, die Anträge in der Hauptsache stellen (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1021-1022; VersR 1987, 680). - BGH, 27.09.1994 - III ZB 33/94
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verwerfung der Berufung als unzulässig in …
Ihre Zulässigkeit setzt aber voraus, daß sie binnen zwei Wochen nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses durch einen beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalt eingelegt wird ( §§ 221 Abs. 1, 222 Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 577 Abs. 2, 78 Abs. 1 ZPO; zum Anwaltszwang in Baulandsachen vgl. Senatsbeschluß vom 28. September 1993 - III ZB 30/93 - NJW-RR 1994, 1021).
Rechtsprechung
BGH, 17.05.1994 - IX ZR 56/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Annahme einer schuldhaften Amtspflichtverletzung eines Notars bei nicht erfolgter Belehrung bei Beurkundung eines Kaufvertrages über die Möglichkeit einer Abhängigmachung der Genehmigung zur Grundstücksteilung von der Begründung einer sogenannten ...
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1021
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Auszug aus BGH, 17.05.1994 - IX ZR 56/93
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Notar bei der Prüfung einer Rechtsfrage die Rechtsprechung der obersten Gerichte, die in den amtlichen Sammlungen und den für seine Amtstätigkeit wesentlichen Zeitschriften veröffentlicht ist, und die üblichen Erläuterungsbücher auszuwerten (…vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91, WM 1992, 1662, 1665;v. 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, WM 1993, 251, 253). - BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91
Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell
Auszug aus BGH, 17.05.1994 - IX ZR 56/93
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Notar bei der Prüfung einer Rechtsfrage die Rechtsprechung der obersten Gerichte, die in den amtlichen Sammlungen und den für seine Amtstätigkeit wesentlichen Zeitschriften veröffentlicht ist, und die üblichen Erläuterungsbücher auszuwerten (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91, WM 1992, 1662, 1665;v. 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, WM 1993, 251, 253). - BGH, 29.10.1987 - IX ZR 181/86
Pflichten des Notars bei vorbehaltenem Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag; …
Auszug aus BGH, 17.05.1994 - IX ZR 56/93
Auf die Frage, ob im Streitfall eine Belehrung über die mit einer Auflassungsvormerkung verbundenen Verzögerungsrisiken und Vorschläge für deren Behebung angebracht waren (vgl. BGH, Urt. v. 29. Oktober 1987 - IX ZR 181/86, WM 1988, 337, 339 f;v. 6. Oktober 1988 - IX ZR 142/87, WM 1988, 1752, 1754), kommt es nicht entscheidend an. - BGH, 06.10.1988 - IX ZR 142/87
Belehrung über Sicherung des Eigentumserwerbs durch Auflassungsvormerkung
Auszug aus BGH, 17.05.1994 - IX ZR 56/93
Auf die Frage, ob im Streitfall eine Belehrung über die mit einer Auflassungsvormerkung verbundenen Verzögerungsrisiken und Vorschläge für deren Behebung angebracht waren (…vgl. BGH, Urt. v. 29. Oktober 1987 - IX ZR 181/86, WM 1988, 337, 339 f;v. 6. Oktober 1988 - IX ZR 142/87, WM 1988, 1752, 1754), kommt es nicht entscheidend an.
- BGH, 21.01.2016 - III ZR 159/15
Haftung des Urkundsnotars: Belehrungspflichten gegenüber dem …
Er hat sich über die Rechtsprechung der obersten Gerichte, die in den amtlichen Sammlungen und den für seine Amtstätigkeit wesentlichen Zeitschriften veröffentlicht ist, unverzüglich zu unterrichten sowie die üblichen Erläuterungsbücher auszuwerten (BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91 - NJW 1992, 3237, 3239 und Beschluss vom 17. Mai 1994 - IX ZR 56/93, NJW-RR 1994, 1021;… Ganter aaO Rn. 2154 ff;… Grziwotz in Grziwotz/Heinemann, BeurkG, 2012, § 17 Rn. 26 f).Dagegen würde es die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Notars überspannen, wollte man von ihm verlangen, dass er vereinzelte Stimmen der Literatur zu einem Thema, das mehr am Rande notarieller Amtstätigkeit liegt und nicht Gegenstand breiterer Erörterungen war, bei künftigen einschlägigen Beurkundungen gegenwärtig haben und berücksichtigen muss (BGH, Urteil vom 17. Mai 1994 aaO;… Ganter aaO Rn. 2155;… Grziwotz aaO Rn. 26).
- BGH, 21.01.2016 - III ZR 160/15
Notarhaftung bei Grundstücksgeschäft: Amtspflichtverletzung durch fehlenden …
Er hat sich über die Rechtsprechung der obersten Gerichte, die in den amtlichen Sammlungen und den für seine Amtstätigkeit wesentlichen Zeitschriften veröffentlicht ist, unverzüglich zu unterrichten sowie die üblichen Erläuterungsbücher auszuwerten (BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91 - NJW 1992, 3237, 3239 und Beschluss vom 17. Mai 1994 - IX ZR 56/93, NJW-RR 1994, 1021;… Ganter aaO Rn. 2154 ff;… Grziwotz in Grziwotz/Heinemann, BeurkG, 2012, § 17 Rn. 26 f).Dagegen würde es die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Notars überspannen, wollte man von ihm verlangen, dass er vereinzelte Stimmen der Literatur zu einem Thema, das mehr am Rande notarieller Amtstätigkeit liegt und nicht Gegenstand breiterer Erörterungen war, bei künftigen einschlägigen Beurkundungen gegenwärtig haben und berücksichtigen muss (BGH, Urteil vom 17. Mai 1994 aaO;… Ganter aaO Rn. 2155;… Grziwotz aaO Rn. 26).